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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Urban City Consultants

AGB zum Download

1. Behandlung von Angeboten
Mit der Verwendung des Angebots erkennt der Empfänger dienachstehenden Bedingungenan.

a)Angebote und Mitteilungen der Urban City Consultants, Inhaber: WolfgangOepen (im Folgenden UCC genannt), aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mitschriftlicher Einwilligung von UCC an Dritte weitergegeben werden.Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.b)Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit einesnachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies UCC unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen.

2. Vertragsabschluss
a)Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertragesdurch den Nachweis oder die Vermittlung der UCC ist zu deren Gunsteneine Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als denursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt erüber ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande,so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlichidentisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich vondem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn einanderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B. Kauf statt Miete oderErbbaurecht statt Kauf).

b)UCC hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt einVertragsabschluss ohne Anwesenheitvon UCC, so ist ihr vomAuftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und dieVertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, UCC aufVerlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.

c)Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist erverpflichtet, UCC unverzüglich schriftlich zu informieren.

3. Provision
a)Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, wobei derStandort der Immobilie maßgeblich ist. Die Provisionssätze gelten, soweitin demjeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatzgenannt ist. BundesländerBaden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen:-An-und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie:Vom Käufer und Verkäuferje 3% (3,57% inkl. MwSt.)-An- und Vermietung (außer Wohnräume): Vom MieterBei Verträgen bis zu 10 Jahren Dauer 3 Monatsnettomieten Bei Verträgen über10 Jahren Dauer 3,5 MonatsnettomietenBundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen:-Ankauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie:Vom Käufer 5% (5,95% inkl. MwSt.)-Anmietung (außer Wohnräume): Vom MieterBei Verträgen bis zu 10 Jahren Dauer 3 MonatsnettomietenBei Verträgen über 10 Jahren Dauer3,5 Monatsnettomieten

b)Bei Vereinbarung einer Mietoption erhöht sich die Provision um einehalbe Monatsnettomiete.

c)Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmieteder vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für dieProvision maßgebend. Bei mietfreien Zeiten wird die Miethöhe angesetzt,die im Anschluss an die Mietfreiheitvereinbart ist

d)Werden hinsichtlich eines verkauften Grundstücks vertragliche Neben-leistungen vereinbart, welche die wirtschaftliche Verwertung desGrundstücksbetreffen,wieBauundArchitektenleistungen,Generalübernehmer-oder Generalunternehmervertrag (Projektierung), sowird der wirtschaftliche Wert der Projektierung zum Gesamtkaufpreishinzugerechnet.

e)Die vorgenannten Provisionssätze für An-und Verkauf gelten entsprech-end für den Fall derÜbertragung oder Bestellung eines Erbbaurechts. DieProvision wird im Fall der Übertragung des Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im Fall der Bestellung des Erbbaurechtes aus demauf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzins errechnet.

f)Die vorgenannten Provisionssätze für An-und Verkauf gelten entsprechendfür den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käuferübernommene Unternehmensschulden (Passiva wie Verbindlichkeiten, Rückstellungenet c.) zählen. Eine Saldierung von Aktiva und Passiva findet insoweit nichtstatt. Im Zweifel dient der Verkehrswert des Grundstücks / Immobilie alsBasis für die Berechnung der Provision.

g) Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwert-steuer. Die in Klammern genannten Provisionssätze enthalten die derzeitgeltendeMehrwertsteuer von 19%. Sollteeine ÄnderungdesSteuersatzeseintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung desProzentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zumZeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.

4.Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht UCC auch dann zu, wenn im zeitlichen undwirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermittelten bzw.nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustandekommen.

5.Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
UCC ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartnerprovisionspflichtigtätig zu werden.

6.Haftungsausschluss
Die von UCC gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf denihrerteilten Informationendurch Dritte,namentlichdurch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit derAngaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä. kann die UCC dahernicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass einangebotenes Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird. ImÜbrigen haftet die UCC nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem FehlengarantierterEigenschaftenoderbeischuldhafterVerletzungeinerKardinalpflicht. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung begrenzt aufvertragstypische, vorhersehbare Schäden. Bei einer schuldhaften Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die UCC nach dengesetzlichen Bestimmungen.

7.Ersatzansprüche Vertragswidriges
Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entsteheneines Provisionsanspruchsverhindert, berechtigt UCCinsbesondere zumErsatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

8.Datenschutz
Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davonunterrichtet, dass UCC personenbezogene Daten nach Maßgabe dergesetzlichen Regelungen verarbeitet. UCC erklärt, alle anwendbarenDatenschutzbestimmungen zu beachten und die technischen Einrichtungenentsprechend zu gestalten. Mitarbeitervon UCC sind gemäß § 5Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.9.GerichtsstandGerichtsstand für Kaufleute ist, soweit gesetzlich zulässig, Mainz. Es giltdeutsches Recht!

URBAN CITY CONSULTANTS ®|Inhaber:W. Oepen | Friedrichsstr.1 A | 55124 MainzStand06/10/07